hartmann energietechnik gmbh

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Ministerium U K E

Seit dem 01.03.2018 gibt es ein Förderprogramm für Fotovoltaik-Batteriespeicher vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschat in Baden-Württemberg.
In Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Fotovoltaikanlage wird die Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher gefördert.
Die Förderung hängt von der nutzbaren Speicherkapazität des Batteriespeichers ab und ist auf maximal 30% der Nettoinvestionskosten für das Batteriespeichersystems begrenzt.

Mit folgenden Fördersätzen können Sie ab 01. Januar 2019 rechnen:

Speicher in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 kWp erhalten 200 €/kWh.

Speicher in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp erhalten 300 €/kWh.

Für einen prognosebasiertes Batteriespeichersystem wird bis zum 01. Februar ein einmaliger Bonus von 250 € gewährt, danach ist ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem für Anlagen unter 10 kWp Pflicht.

Die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt darf bei Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung 50% und bei Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung 60% der installierten Leistung der PV-Anlage betragen. Zudem muss das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp pro kWh betragen.

Ab dem 01. Februar 2018 gibt es weitere vorteilhafte Änderungen:

  • Bei einem netzdienlichen/lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladestation wird ein Bonus von 500 € gewährt.
  • Anlagen zwischen 10 kWp und 14 kWp erhalten einen zusätzlichen Bonus von 400 €.
  • Bei einem Batteriespeicher mit einem Verhältnis von unter 1,2 kWp Nennleistung der PV-Anlage pro kWh Speicherkapazität wird die Speicherkapazität, die das Verhältnis übersteigt, nicht gefördert. So können auch Speicher größerer Kapazität eingebaut werden.
  • Bei Anlagen mit Rundsteuerempfänger entfällt die maximale Wirkleistungsbegrenzung.
  • Auch Landwirte können ab Februar das Förderprogramm für Batterien in Anspruch nehmen.


Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank im Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe oder per e-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Das dazugehörige Antragsformular finden Sie hier.
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die L-Bank:  Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0721 150-1316

Weitere wichtige Informationen:

Förderprogramm Februar 2019

https://um.baden-wuerttemberg.de/foerderprogramm-pv-speicher/

www.l-bank.de/pv-speicher

Gerne Unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.